Ausreden am Bau

Nr. 1:
“Das guckt sich weg! In einem halben Jahr sehen Sie das nicht mehr. Das ist reine Gewöhnungssache!”

Nr. 2:
“Mängelbeseitigung? Wir geben doch 5 Jahre Gewährleistung! Das machen wir am Schluss mit weg!”

Nr. 3:
“Das machen wir sonst natürlich nicht so; das geschah auf besonderen Wunsch des Bauherren!”

(Hier übersieht der Bauunternehmer, dass er Wünsche des Bauherren, die von den anerkannten Regeln der Technik abweichen, nur ausführen darf, wenn er zuvor Bedenken angemeldet und dem Bauherren – am besten schriftlich – vor Augen geführt hat, welche nachteiligen Folgen diese Bauweise haben kann.)

Nr. 4:
“Eine Dampfsperre muss nicht penibel verklebt sein – die ist doch sowieso diffusionsoffen!”

Nr. 5:
“Wir? Unseren Müll wegmachen? Steht das denn im Leistungsverzeichnis?“

Nr. 6:
“Vorkomprimiertes Dichtungsband benutzt kein Mensch! Das ist wieder so eine Abzocke von der Bauprodukteindustrie!”

(Diese Ausrede stammt aus dem Jahr 2006. Aber auch damals gehörte Kompriband für Fensterbauer schon lange zum Standard)

Nr. 7:
“Das ist kein Mangel. Das machen wir schon seit 20 Jahren so!”

Nr. 8:
“Das hat wohl unser Azubi vergessen, einzupacken!”

Nr. 9:
“Das Überbindemaß muss man nicht so genau einhalten. Das hält alles in sich!”

(Mauersteine müssen immer versetzt zu den Steinen der darunterliegenden Steinlage angebracht werden. Das nennt man Mauern im Verband. Das Überbindemaß bestimmt, um wieviel ein Stein gegenüber dem darunterliegenden Stein versetzt sein muss. Nach DIN 1053-1 muss das Überbindemaß 40 % der Steinhöhe, mindestens aber 4,5 cm betragen.)

Nr. 10:
“Optischer Mangel? Da kniet sich doch nie einer hin!”

Nr. 11:
“Wenn man die EnEV (Energieeinsparverordnung) ein hält, erstickt man doch im Haus!“

Nr. 12:
“Heut zu Tage wird sowieso kaum noch gebadet.”

(Warmwassermenge reicht nicht aus)

Nr. 13:
“Das wird schon noch. Das muss sich erst setzen!”

Nr. 14:
“Keine Angst, da kommt noch Silikon hin!”

Nr. 15:
“Gipskartonwände verspachteln? Müssen wir nicht. Das zählt zur Malerleistung des Bauherren!”

Nr. 16:
“Das hätten wir natürlich nie so gemacht, wenn es der Architekt nicht angeordnet hätte!”

(Wenn eine Bauausführung nicht den Regeln der Technik entspricht, muss der Bauunternehmer ungeachtet einer entsprechenden Anweisung des Architekten Bedenken gegenüber dem Bauherren anmelden.)

Nr. 17:
“Das Kontergefälle an der Dachrinne schadet nichts – das Wasser zieht sich raus!”

Nr. 18:
“Das darf gar nicht dicht sein, das Haus muss doch atmen können!”

(Der Unternehmer, der diese Argumentation bemühte, war mit seinem Baufachwissen nicht ganz auf dem neusten Stand. Die Legende von den „atmenden Wänden“ geht zurück auf das Jahr 1878 => http://bit.ly/eqi3hj )

Nr. 19: Maler:
“D u n k e l braun wollten Sie haben? – Keine Angst, das dunkelt noch nach!”

Nr. 20:
“Normalerweise ist das nicht üblich!“

Nr. 21:
“Die Bewohner sind doch sowieso schwerhörig.“

(Hier ging es um Schalldämmwerte von Zimmertüren in einem Seniorenpflegeheim.)

Nr. 22:
“Das mit dem unebenen Innenputz wird noch weggemacht. Das macht immer der Maler. Der kommt ja noch.“

Nr. 23:
“Stahlbeton oder Stahlfaserbeton – das macht doch keinen Unterschied!“

(Tatsächlich ist das durchaus ein großer Unterschied. Hier war Stahlfaserbeton ohne Bewehrung entgegen der Statik für eine Bodenplatte verwendet worden. Der Bauunternehmer hatte sich nicht einmal die Mühe gemacht, sich zu erkundigen, ob das, was er da verwendet, überhaupt eine bauaufsichtliche Zulassung hat.)

Nr. 24:
“Wenn wir Bedenken angemeldet hätten, hätten wir den Auftrag gar nicht erst bekommen!“

Nr. 25:
Poroton-Hochlochziegel an einigen Stellen mit horizontaler Lochrichtung in der Mauer eingebaut? – „Das hätte anders nicht gepasst!“

Nr. 26:
“Ist ja nicht mein Haus!“

(Elektriker)

Nr. 27:
“Wir mussten konstruktionsbedingt statt des Betonringankers einen aus Holz nehmen. Dass das billiger war, ist Zufall.“

Nr. 28:
“Das haben wir extra so gemacht. Sieht doch gut aus, oder?“

Nr. 29:
“Das ging nicht anders. Ließ sich konstruktiv nicht anders bewerkstelligen.“

Nr. 30:
“Ich habe übersehen, dass in dem EnEV-Energiesparnachweis für das Pultdach eine 200 mm starke Styropordämmplatten EPS 035 vorgesehen waren. Ich dachte, 100 mm EPS 040 würden ausreichen.“

(Das war die Aussage eines Planers / Architekten, der die Vorgaben des Statikers aus dem Energiesparnachweis nicht beachtete, sondern einfach in seiner Genehmigungsplanung geringere Dämmwerte festlegte.)

Nr. 31:
“Das hat unser Subunternehmer gemacht. Wenden Sie sich bitte an diesen.“

(Hier verkennt der Bauunternehmer, dass er auch dann, wenn er Subunternehmer einsetzt, bei Mängeln immer selbst verantwortlich bleibt.)

Nr. 32:
“Wir hatten nur den Auftrag, Risse zu verpressen. Dass das auch dicht sein soll, hat keiner gesagt.“

(Rissverpressung an einem Beton-Wasserbecken mit über 20 Rissen)

Nr. 33:
„Das hält alles in sich!“ (Maurer, der eine neue Innenwand nicht mit der vorhandenen Außenwand verbunden hat)

Nr. 34:
„Das ist doch kein Mangel, wenn an der Badewannen die Revisionsklappe fehlt. Wenn was ist, kommen wir vorbei, brechen die Fliesen auf der betreffenden Fläche gratis ab und fliesen neu.“

Nr. 35:
Fensterbrüstung in 1,50 m Höhe? Maurer: „Was das soll, habe ich mich auch schon gefragt.“

Nr. 36:
„Nein, da zieht nichts – was Sie da spüren, ist bloß die Wärmeabstrahlung Ihrer Hand!“

“Gefunden bei Rechtsanwalt Ralf Wortmann”
 
Diese Sammlung von Ausreden am Bau ist auf meiner Seite bei Twitter entstanden. Wer sich meinen twitter-account mal anschauen möchte =>
http://twitter.com/Baurechtstipps

http://www.baurechtstipps.de/_subseite.php?content=113

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